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Wie lange habe ich Garantie auf mein Babyphone?

Mit einem hochwertigen Babyphone von reer, NUK, Motorola, Angelcare oder Philips Avent triffst Du eine gute Voraussetzung dafür, dass Du Dich lange an Deinem Gerät für die Babyüberwachung erfreuen kannst. Auch die Geräte anderer Marken, die in meinen Tests und Vergleichen gut abschneiden, überzeugen mit einer hohen Qualität und bieten Dir für gewöhnlich eine lange Lebensdauer.

Ausnahmen bestätigen dabei natürlich die Regel. Aufgrund etwaiger Herstellungsfehler kann es passieren, dass ein Babyphone schon nach wenigen Monaten plötzlich defekt ist oder nicht mehr wie am Anfang funktioniert. Das ist natürlich sehr ärgerlich – gerade, wenn Du viel Zeit und Geld in die Anschaffung eines qualitativen Babyphones investiert hast.

Bevor Du auf die Idee kommst, Dein Gerät zu entsorgen und ein neues Modell anzuschaffen, solltest Du aber kurz innehalten. Unter Umständen hast Du nämlich noch Garantie auf Dein Babyphone. In diesem Ratgeber möchte ich mich der Frage widmen, wie lange die Garantie für Babyphones gilt und worauf Du achten solltest, wenn Du Garantieansprüche geltend machen möchtest.

 

Auch hochwertige Marken-Babyphone können während der Garantiezeit kaputtgehen

Angelcare, Philips Avent, reer, NUK und Motorola – all das sind Marken, die für hochwertige Babyphone bekannt sind. Die modernen Modelle dieser Hersteller können in vielen meiner Tests überzeugen und bekommen in meinen Testberichten oftmals eine gute bis sehr gute Gesamtbewertung. Gerne empfehle ich die Babyphones der genannten Marken daher weiter. Auch die Stiftung Warentest prüft die bekannten Angelcare, reer, Motorola, Philips Avent und NUK Babyphone häufig für Testberichte und gibt ihnen oftmals gute Testnoten.

Indem Du Dich für ein hochwertiges Marken-Babyphone entscheidest, gehst Du natürlich in Bezug auf die Lebensdauer auf Nummer sicher. Im Gegensatz zu minderwertig verarbeiteten No-Name-Modellen garantiert Dir ein gut bewertetes Marken-Babyfon in Bezug auf die Ausstattung, die Funktionalität und die Verarbeitung einfach eine höhere Qualität. Das resultiert dann in aller Regel auch in einer langen Lebensdauer, sodass Du ein solches Babyphone auch über mehrere Generationen hinweg für Geschwisterkinder nutzen kannst.

Trotz der hohen Qualität kann es immer mal wieder passieren, dass ein Babyphone schon einige Monate nach der Anschaffung plötzlich nicht mehr wie vorgesehen funktioniert. Das ist aber nicht immer ein Grund zur Panik, denn zum Glück gibt es in Deutschland ja die gesetzlich geregelte Garantie. Wie lange haben Eltern also Garantieansprüche bei einem kaputten Babyphone?

 

Garantie auf Babyphone: diese Garantieansprüche gelten in Deutschland

Jedes Gerät, welches Du in Deutschland kaufst, unterliegt der gesetzlichen Garantieversicherung. Auch bei einem Babyphone hast Du also innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf die Möglichkeit, einen Garantiefall zu melden. Das sind zwei Jahre ab dem Kauf des Geräts. In dieser Zeit hast Du Anspruch darauf, dass Dein kaputtes Babyphone kostenfrei repariert oder gegen ein neues Modell ausgetauscht wird.

Dabei ist es egal, ob es sich wirklich um ein Babyphone einer bekannten Marke wie reer, Philips Avent oder Angelcare handelt oder um ein günstiges No-Name-Modell. Die gesetzliche Garantie von zwei Jahren gilt für jedes Babyphone, sofern Du es in Deutschland erworben hast.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Garantieansprüche geltend machen zu können?

HelloBaby BabyphoneEs gibt allerdings ein paar Garantiebedingungen, an welche die gesetzlichen Garantieansprüche geknüpft sind. Du musst somit ein paar Voraussetzungen erfüllen, damit Du einen Garantiefall für Dein kaputtes Babyphone beantragen kannst. Meist musst Du den Kaufbeleg oder die Rechnung vorweisen können. Das ist wichtig, damit der Hersteller auch weiß, dass die zwei Jahre Garantie noch nicht abgelaufen sind. Außerdem ist es zumindest von Vorteil, wenn Du die Originalverpackung sowie sämtliches Zubehör noch besitzt. Daher empfehle ich, gerade nach teureren Anschaffungen den Verpackungskarton und sämtliches darin befindliche Zubehör aufzubewahren, bis die Garantie abgelaufen ist.

Darüber hinaus kommt es auf die Art des Schadens an. Eine gewisse Abnutzung wie etwa eine Verfärbung des Gehäuses ist auch bei Babyphones durch den alltäglichen Gebrauch normal und rechtfertigt keinen Garantiefall. Das fällt einfach in die Rubrik „Verschleiß“. Ebenso werden von der Garantieversicherung keine Schäden übernommen, die aus einer unsachgemäßen oder nicht autorisierten Verwendung des Babyphones resultieren. Wenn Dein Babyphone also beispielsweise vom Wickeltisch gefallen und dabei kaputtgegangen ist, dann hattest Du einfach Pech und hast leider keine Garantieansprüche.

 

Welche Probleme können bei Babyphones auftreten und zu einem Garantiefall führen?

Auch bei hochwertigen Babyphones gibt es mitunter Probleme, die einen Garantiefall rechtfertigen. Das gilt zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Babyphone stört das WLAN
  • Akku lädt nicht mehr auf
  • Der Akku ist schon nach kurzer Zeit wieder leer
  • Die Verbindung ist schlecht oder bricht einfach ab
  • Es kann kein Signal mehr zwischen Babyeinheit und Elterneinheit hergestellt werden
  • Die Reichweite ist nicht mehr so gut wie früher
  • Es wird nur noch der Ton übertragen und nicht mehr das Bild oder umgekehrt (bei Video-Babyphonen)
  • Der Bildschirm der Elterneinheit schaltet sich nicht mehr ein
  • Babyphone kann sich nicht mehr ins WLAN einwählen (bei WLAN-Babyphones)
  • Bestimmte Zusatzfunktionen gehen nicht mehr (Nachtlicht, Sternenhimmel oder Schlaflieder)

Ob bei einem Schaden ein Garantiefall vorliegt, entscheiden aber auch die Garantiebestimmungen der einzelnen Hersteller.

Philips Avent

Jeder Hersteller entscheidet selber, ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht

 

Was geschieht im Garantiefall?

Falls Dein Babyphone defekt ist und Du vermutest, dass es sich um einen Garantiefall handelt, wendest Du Dich am besten an den Händler oder direkt an den Hersteller. In der Regel wird Dir dann angeboten, dass Du das Babyphone einschickst. Verpacke es dafür wieder in der Originalverpackung und schicke es versichert an die Adresse, die Du vom Händler oder Hersteller bekommen hast.

Dort wird dann der Schaden überprüft, um herauszufinden, ob er fahrlässig oder mutwillig entstanden ist oder ob es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, der unter die Garantiebedingung fällt. Sollte ersteres zutreffen, bekommst Du Dein Babyphone unrepariert zurück. Du kannst dann selbst entscheiden, ob Du Dein Babyphone auf eigene Kosten reparieren lassen möchtest oder ob Du Dir ein neues Gerät kaufst. Letzteres ist dabei oftmals die bessere Option.

Handelt es sich hingegen um einen Garantiefall, weil der Schaden beispielsweise aus einem Herstellungsfehler oder einem Qualitätsmangel resultiert, wird Dein Babyphone entweder repariert oder Du bekommst kostenfrei ein neues, gleichwertiges Gerät zurück. Oft fragt der Hersteller auch, welche der beiden Optionen Dir lieber wäre. Dies ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich.

 

Fazit: Bei möglichen Defekten Garantieansprüche geltend machen

Ich empfehle, immer erst die Garantieansprüche zu überprüfen, wenn Dein Babyfon im Zeitraum von zwei Jahren nach dem Kauf einen Defekt aufweist. Sofern Dein Hersteller Dir die Garantie auf dein Babyphone gewährt, weil es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, bekommst Du nämlich dadurch im besten Fall ein komplett neues Gerät.

Zu verlieren hast Du dabei nichts: Selbst, wenn der Hersteller zu dem Schluss kommt, dass kein Garantiefall vorliegt, entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten und Du kannst das alte Gerät immer noch entsorgen.

 

 



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